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   BGH, 13.01.1965 - 2 StR 539/64   

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https://dejure.org/1965,4860
BGH, 13.01.1965 - 2 StR 539/64 (https://dejure.org/1965,4860)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1965 - 2 StR 539/64 (https://dejure.org/1965,4860)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1965 - 2 StR 539/64 (https://dejure.org/1965,4860)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Autostraßenraubes - Tatbegehung unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs - Schaffung einer Gefahrenlage durch das Verbringen eines Fahrzeugs samt Insassen an einen geeigneten Ort

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60

    Schutzbereich des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Schutz von Fahrzeuginsassen vor

    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 2 StR 539/64
    Er hat sich für sein räuberisches Vorhaben eine Gefahrenlage zunutze gemacht, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich ist und gerade deshalb für Teilnehmer am Kraftfahrzeugverkehr entsteht (vgl. BGHSt 15, 322, 324 [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60]; 18, 170, 172) [BGH 18.12.1962 - 1 StR 452/62].

    Damit hat die Strafkammer Gesichtspunkte für die Auslegung des Tatbestandes herangezogen, die auch in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erörtert worden sind (vgl. BGH VRS 7, 125, 127; BGHSt 15, 322, 324 [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60]; 18, 170, 172) [BGH 18.12.1962 - 1 StR 452/62].

  • BGH, 18.12.1962 - 1 StR 452/62
    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 2 StR 539/64
    Er hat sich für sein räuberisches Vorhaben eine Gefahrenlage zunutze gemacht, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich ist und gerade deshalb für Teilnehmer am Kraftfahrzeugverkehr entsteht (vgl. BGHSt 15, 322, 324 [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60]; 18, 170, 172) [BGH 18.12.1962 - 1 StR 452/62].

    Damit hat die Strafkammer Gesichtspunkte für die Auslegung des Tatbestandes herangezogen, die auch in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erörtert worden sind (vgl. BGH VRS 7, 125, 127; BGHSt 15, 322, 324 [BGH 16.02.1961 - 1 StR 621/60]; 18, 170, 172) [BGH 18.12.1962 - 1 StR 452/62].

  • BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer

    In der Allgemeinheit des Leitsatzes, losgelöst von der Sachlage des damaligen Falls, hält der Senat an dieser Ansicht nicht fest, gegen die übrigens der 2. Strafsenat (Urt. v. 13. Januar 1965, 2 StR 539/64) Bedenken geäußert hat.
  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72

    Raub eines Kraftwagens auf der Straße - Nahe Beziehung einer Tat zur Benutzung

    Obwohl § 316 a StGB mit durch die Häufung von Überfällen auf Taxifahrer veranlaßt worden war (BGHSt 13, 27, 29) [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58], ist es auch bei Taten zu deren Nachteil erforderlich, daß sie unter Ausnutzung der durch die Fahrt, nämlich durch die Verhältnisse des neuzeitlichen Straßenverkehrs geschaffenen und ihm eigentümlichen Gefahren begangen werden (BGHSt 5, 280, 282 [BGH 12.01.1954 - 1 StR 631/53]; 13, 27, 30 [BGH 24.02.1959 - 4 StR 527/58]; 2 StR 539/64 vom 13. Januar 1965).
  • BGH, 14.05.1965 - 4 StR 63/65

    Anforderungen an das Vorliegen des Tatbestandes des § 316 a StGB - Erfüllung des

    Der Täter erfüllt den inneren Tatbestand des Autostraßenraubes vielmehr auch dann, wenn er erst wahrend der Fahrt aus der Eingebung des Augenblicks heraus den Entschluß faßt, die Möglichkeiten, die die Benutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr bietet, zur Begehung des Raubes oder der räuberischen Erpressung auszunutzen (so schon BGHSt 6, 82, 83 f [BGH 29.04.1954 - 4 StR 837/53]; ferner BGH 2 StR 539/64 vom 13. Januar 1965; NJW 1964, 1630 Nr. 13 unter a).
  • BGH, 11.09.1967 - 2 StR 342/67

    Aufhebung eines Strafausspruchs auf Grund einer fehlerhaften Angabe in den

    Daß nach dem Sitzungsprotokoll eine Strafe von einem Jahr zehn Monaten Gefängnis verkündet worden ist, beweist noch nicht, daß die Angabe in den Urteilsgründen auf einem bloßen Schreibversehen beruht (vgl. u.a. RGSt 46, 326 und BGH Urt. vom 27. Januar 1965 - 2 StR 539/64 -).
  • BGH, 03.04.1974 - 2 StR 124/74

    Raubüberfall auf einen Mitfahrer in dessen auf der Standspur einer Autobahn

    Daß der Angeklagte den Raubüberfall auf seinen Mitfahrer S. in seinem haltenden Kraftwagen beging, dessen rechte Seitentür er zuvor verriegelt hatte, würde für sich allein die Bejahung dieses Tatbestandsmerkmals nicht rechtfertigen, wie die Revision an sich zutreffend vorbringt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1965 - 2 StR 539/64; Hübner in LM StGB § 316 a Nr. 12; LK 9. Aufl., § 316 a Anm. 22).
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